Bischofteinitzerstraße 25 D-93437 Furth im Wald
09973 / 801268
r.christoph@gmx.info

Reisebedingungen

CHRISTOPH Reisen – Bischofteinitzerstraße 25 D 9343
7 FURTH im WALD
Telefon: 09973-801268 / Fax: 09973-804557
Mail:
r.christoph@gmx.info
Internet: www.christophreisen.de

Allgemeine Reisebedingungen für Gruppenreisen

1. Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise kann auf dem angebotenen Anmeldeformular oder formlos schriftlich geschehen. Die schriftliche Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar. Durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Abschluss des Reisevertrages sind 200 Euro pro Person als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag muss unaufgefordert 14 Tage vor Reisebeginn beglichen sein. Die Reisepapiere werden ca. 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt.

3. Rücktritt durch den Reisegast

Der Reisende hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritter die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen Ersatz verlangen.

Es werden folgende Stornobeträge berechnet:

  • ab Buchung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
  • ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
  • ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
  • ab dem 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt:90 % des Reisepreises
  • bei Nichterscheinen/Stornierung am Abreisetag: der volle Reisepreis

4. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise bzw. während der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • Ohne Einhaltung einer Frist. wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  • Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen.

5. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung die ordnungsgemäße Erbringung der Vertraglich vereinbarten Leistung.

Furth im Wald, den 30.11.2016

Christoph Reisen

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